Der
Klassiker der persönlichen Hilfe ist immer noch die gezielte Spende,
allerdings nicht an irgendwelche dubiosen Organisationen, sondern an solche, die
z. B. das dzi-Spendensiegel tragen und bei denen man
weiß, dass die Spende ankommt und wofür sie verwendet wird.
Spenden
Sie doch einfach einen 'kleinen' Betrag, denn jeder Euro hilft!
Hier
nur zwei kleine Beispiele für die große Wirksamkeit einer
Spende:
-
Für
nur 50,- Euro kann ein Kind
ein
ganzes Schuljahr lang
ein
gesundes
Schulfrühstück bekommen!
-
Für
nur 50,- Euro kann ein Kind
ins
Ferienlager fahren!
Spendenkonto des
Deutschen
Kinderschutzbundes Hamburg e. V.:
Kontonummer: 1146 206,
Bankleitzahl: 200 100 20,
Bank: Postbank Hamburg
Spendenkonto des Deutsches
Kinderhilfswerk e. V.:
Kontonummer: 333 11 11
Bankleitzahl: 100 205 00
Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Spendenkonto des
Kindernothilfefonds:
Kontonummer: 333 11 03,
Bankleitzahl: 100 205 00,
Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Das
Deutsche
Kinderhilfswerk e. V hat auch eine
elektronische
Spendendose im Internet.
Alle Spenden an diese gemeinnützigen
Organisationen sind steuerlich absetzbar!
(Bis zu 50,- Euro genügt dem Finanzamt
als Nachweis eine Kopie des Kontoauszuges.)
Bitte bei Spendenüberweisungen immer
vollen Namen und volle Adresse angeben!
Weitere
Ideen, wie Sie benachteiligten
Kindern aus ihrer Not helfen können:
1.)
Sie verzichten bei
Ihrer nächsten großen Familienfeier (runder Geburtstag,
Taufe, Hochzeit, Jubiläum usw.) auf die ohnehin meist überflüssigen
(Not-)Geschenke, und bitten Ihre Gäste rechtzeitig vorher,
stattdessen in eine von Ihnen bereit gestellte Spardose für eine Kinderhilfsorganisation
Ihrer Wahl zu spenden!
Sie werden sehen,
dass das sehr gerne angenommen
wird, denn niemand hat dann mehr den Stress, das richtige Geschenk
zu finden und zu besorgen (und dann womöglich mit anderen verglichen
zu werden), und jeder gibt gerne für einen guten Zweck, bei dem man
weiß, dass das Geld auch wirklich ankommt und hilft.
Und Sie haben auch ein gutes Gefühl,
jedes Mal, wenn Sie in leuchtende Kinderaugen blicken!
2.) Falls Sie über etwas mehr freies Kapital (z. B. eine Erbschaft) verfügen
und mindestens 5.000,- Euro für einen gemeinnützigen Zweck (also
auch steuerbegünstigt) anlegen können,
dann gründen Sie
doch eine eigene "Kinderfonds-Stiftung",
geben Sie ihr einen selbst
gewählten Namen und bestimmen Sie selbst, für welchen Zweck der Ertrag
aus Ihrer Stiftung verwendet werden soll!
Es ist einfacher,
als Sie denken! Nähere Infos
gibt es hier!
Hier ein gutes
Beispiel
einer "Kinderfonds-Stiftung"
(hat trotz des gleichen Namens
leider nichts mit mir zu tun!)
Unten finden Sie einen allgemein bekannten
Spruch,
der für alle zuvor genannten Möglichkeiten voll zutrifft.