Muster für eine Vereinbarung einer Betreuungsperson
mit den Eltern eines zu betreuenden Kindes
Eine solche oder ähnliche Vereinbarung empfehle ich vor Übernahme einer Kinder-Betreuung,
um wichtige Einzelheiten zu klären und zu fixieren, damit es später möglichst keine bösen Überraschungen gibt.
Mein nachstehender Text-Entwuf ist aus gutem Grund kein Vordruck zur direkten Verwendung!
Der Text darf gerne als Grundlage für eigene Zwecke übernommen werden,
muss aber stets an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden (evtl. mit fachlicher Hilfe).Eine Gewähr für rechtlich einwandfreie Formulierungen und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen!
(Für Hinweise von Fachleuten auf entsprechende Fehler und für Verbesserungsvorschläge bin ich immer dankbar.)
Um jederzeit belegen zu können, dass man für den Umgang mit dem Kind die Erlaubnis der Sorgebrechtigten hat, empfehle ich dem Betreuer, außerhalb seines Haushalts (z. B. bei Ausflügen usw.) eine Kopie der Vereinbarung "für amtliche Zwecke" mitzuführen.
Vereinbarung über die zeitweise Freizeit*-Betreuung
eines Schulkindes* als private* Hilfsdienstleistung
(* ggf. Formulierung anpassen)
Zwischen Herrn/Frau __________, geb. __________, Adresse: __________, Telefon: __________
als Betreuer(in)und den/dem/der Sorgeberechtigten
Herrn und Frau __________, Adresse: __________, Telefon: __________ (zuhause / beruflich / mobil)wird für die Betreuung des Kindes __________, geb. __________
(ggf. eigene Telefonnummer des Kindes, z. B. Mobiltelefon: __________)nachfolgende Vereinbarung geschlossen.
Allgemeines
Herr/Frau __________ betreut das o. g. Kind auf privater, nicht-gewerblicher Basis (ggf. Formulierung anpassen) in seiner Freizeit und nach jeweiliger vorheriger Absprache.
Aufsichtspflicht
Für die Dauer der Betreuungszeit geht die Aufsichtspflicht über das Kind von den Sorgeberechtigten auf den Betreuer über; sie beginnt und endet mit dem Zeitpunkt, an dem das Kind im Haushalt des Betreuers eintrifft bzw. diesen verlässt. Die Aufsichtspflicht kann vom Betreuer nicht eigenständig an Dritte weitergegeben werden, da hierfür immer das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich ist.
Beginn, Ort, Dauer und Beendigung der Betreuung; Zeugnis
Die Betreuung des Kindes beginnt am __________, findet im Haushalt (Haus und Grundstück) des Betreuers bzw. bei Ausflügen, Unternehmungen usw. im Beisein des Betreuers statt und erfolgt auf unbestimmte Dauer bis auf weiteres (oder, falls gewünscht, hier einen Endtermin einsetzen).
Beide Seiten haben das Recht, das Betreuungsverhältnis jederzeit zu beenden (oder, falls gewünscht, hier evtl. eine Kündigungsfrist einsetzen) und müssen in diesem Fall die jeweils andere Seite rechtzeitig vorher davon verständigen.
Der Betreuer hat nach Ende der Betreuung Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses durch die Sorgeberechtigten, sofern die Betreuung über einen Gesamt-Zeitraum von mindestens (z. B.) 3 Monaten bestanden hat.
Betreuungstage und -zeiten; Abweichungen, Ausfall, Ersatz
Die Betreuung erfolgt nach vorheriger Absprache, an regulären Schultagen, in Notfällen seitens der Sorgeberechtigten auch an allen Tagen, in der Regel montags bis freitags nachmittags außerhalb der Schulzeit zwischen etwa __________ und __________ Uhr, an den Wochenenden und während der Schulferien nach Bedarf und Vereinbarung. (Passendes auswählen oder formulieren.)
Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der Betreuung an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten besteht nicht, da es sich um eine freiwillige und kostenlose private Hilfsdienstleistung handelt.
(entfällt bei entgeltlicher Betreuung!)Abweichungen oder Ausfälle von bereits abgesprochenen Betreuungszeiten müssen der jeweils anderen Seite so bald wie möglich im voraus persönlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
Sollte aus irgend einem Grund eine ersatzweise Betreuung durch eine andere Person notwendig werden, so müssen die Sorgeberechtigten dies selbst regeln, da nur sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind innehaben.
Tagebuch
Der Betreuer führt stichwortartige, kalendarische Aufzeichnungen über die Tage und Zeiten der Betreuung, wichtige Aktivitäten (z. B. Ausflüge), Absprachen und besondere Vorkommnisse. Diese Aufzeichnungen stehen den Sorgeberechtigten zur Einsicht zur Verfügung und sollten von Zeit zu Zeit als "gesehen" abgezeichnet werden.
An- und Abreise des Kindes; Beteiligung Dritter
Die Sorgeberechtigten sorgen dafür, dass das Kind zu den zuvor abgesprochenen Zeiten beim Betreuer erscheint und rechtzeitg den Heimweg antritt, indem sie es persönlich bringen bzw. abholen oder indem das Kind selbst an- und abreist, wobei die Sorgeberechtigten ggf. das Verkehrsmittel bestimmen, das zu benutzen ist.
Der Betreuer hat das Recht, das Kind persönlich nachhause zu bringen, wenn es ihm zum Wohle des Kindes geboten oder ratsam erscheint (z. B. bei Erkrankung, Dunkelheit oder Unwetter). Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.Die Verantwortung des Betreuers für das Kind endet, sobald das Kind dessen Haushalt verlässt.
Soll ein Dritter das Kind bringen und/oder abholen, so muss das dem Betreuer rechtzeitig bekannt gegeben werden und dieser muss sich ggf. gegenüber dem Betreuer ausweisen können; ansonsten muss bzw. darf der Betreuer das Kind nicht an diesen Dritten herausgeben.
Betreuungsgeld, Erstattung von Auslagen, freiwillige Spende
Die Betreuung erfolgt unentgeltlich als freiwillige, private Hilfsdienstleistung.
(Bei entgeltlicher Betreuung sind hier die Stunden- oder Tagessätze oder Pauschalen einzusetzen.)
Die Sorgeberechtigten haben dem Betreuer die notwendigen Auslagen für das betreute Kind (z. B. für Getränke, Speisen, Arbeitsmaterial, übliche Fahr- und Eintrittsgelder usw.) bei Vorlage entsprechender Belege oder Nachweise innerhalb von 7 Tagen in bar zu erstatten.Bei Zufriedenheit mit dem Betreuer und in Anerkennung seiner Leistungen erklären sich die Sorgeberechtigten bereit, einmal jährlich je nach den eigenen finanziellen Möglichkeiten eine freiwillige Spende an eine Kinderhilfsorganisation zu überweisen.
(Das war meine Idee, die ich gerne auch anderen vorschlage.)
Weitere Vereinbarungen
Die Sorgeberechtigten geben ihrem Kind und dem Betreuer den nötigen Freiraum, selbst miteinander darüber zu entscheiden, wie und wo die gemeinsame Freizeit jeweils verbracht und gestaltet wird.
Die Sorgeberechtigten haben das Recht, den Betreuer und das Kind während der Betreuungszeit jederzeit unangemeldet zu besuchen, um sich vom Wohlergehen Ihres Kindes zu überzeugen.
Die Sorgeberechtigten sind damit einverstanden, dass der Betreuer gegenüber Außenstehenden (Nachbarn, Verwandten, Bekannten) offen über den Umgang mit dem Kind spricht.
Ebenso sollten die Sorgeberechtigten (evtl. durch das Kind) die Schule bzw. den Klassenlehrer über die Freizeitbetreuung informieren und die Kontaktdaten der Betreuungsperson mitteilen.Der Betreuer unterstützt bzw. kontrolliert das Kind bei Bedarf und im Rahmen seiner Möglichkeiten und nach bestem Wissen bei den Hausaufgaben oder Übungen für die Schule ganz allgemein bzw. in den Fächern __________. (nur, falls gewünscht.)
Professionelle pädagogische "Nachhilfe" wird jedoch nicht geleistet, dies ist die Aufgabe von Fachleuten.Das Kind kann nicht schwimmen und darf das Schwimmbad nicht benutzen.
(oder:)
Das Kind kann nicht schwimmen, ist aber von der Körpergröße her (mind. 135 cm) in der Lage, im 1,20 m tiefen Wasser sicher zu stehen und darf das Schwimmbad (ggf.: unter Aufsicht des Betreuers / im Beisein des Betreuers) benutzen. (Evtl. Einschränkungen angeben!)
(oder:)
Das Kind kann schwimmen und darf das Schwimmbad (ggf.: unter Aufsicht des Betreuers / im Beisein des Betreuers) benutzen. (Evtl. Einschränkungen angeben!)Das Kind darf durch den Betreuer im Kfz (erforderlichenfalls in einem geeigneten Kindersitz) geholt oder gebracht oder zu Ausflügen, Unternehmungen, Besorgungen, Einkäufen, Besuchen, usw. mitgenommen, werden.
Größere Unternehmungen wie Tagesausflüge sowie Unternehmungen, mit denen Kosten verbunden sind, die nicht der Betreuer selbst übernimmt, müssen zuvor vom Betreuer mit den Sorgeberechtigten abgeklärt werden.
Der Betreuer verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es in Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, soweit es ihm möglich ist.
Der Betreuer hat zugesagt, dass bei Computerspielen nur gewaltfreie und altersgemäß freigegebene Spiele zur Anwendung kommen, und dass der Computer nur unter seiner Aufsicht benutzt wird. Sofern das Internet genutzt wird, sorgt der Betreuer dafür, dass nur kindergeeignete Seiten aufgerufen werden.
Ebenso beachtet der Betreuer die Jungendschutzbestimmungen beim gemeinsamen Fernsehen oder Ansehen von Aufzeichnungen auf Videocassetten oder DVD usw.Das Kind darf eigenes Spielzeug zur Betreuung mitbringen oder für die Gesamtzeit der Betreuung im Haushalt des Betreuers deponieren, dieser haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Verlust der Sachen.
Haustiere des Kindes sollen / dürfen nicht in den Haushalt des Betreuers mitgebracht werden. (nur, falls gewünscht)
Beide Seiten bemühen sich um ständige gegenseitige Information über Erziehung und Erlebnisse des Kindes. Ereignisse, welche die Betreuung auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen den Sorgeberechtigten bzw. dem Betreuer berichtet werden.
Der Betreuer hat den Sorgeberechtigten mitgeteilt, dass in seinem Haushalt nicht geraucht wird. (ggf. ändern)
Die üblichen Hauptmahlzeiten werden dem Kind vom Betreuer regulär nicht angeboten (ggf. ändern), hierfür haben die Sorgeberechtigten, ggf. mit Unterstützung durch die Schulkantine zu sorgen. Der Betreuer sollte jedoch informiert werden, falls wichtige Mahlzeiten des Tages ausfallen, um auf Hungergefühle des Kindes richtig reagieren zu können, damit nicht ersatzweise genascht wird. Die Sorgeberechtigten erlauben dem Betreuer, dem Kind bei Bedarf geeignete Getränke und Speisen sowie ab und zu kleine Süßigkeiten in begrenztem Maße anzubieten (z. B. Mineralwasser, Fruchtsäfte, Kakao, Obst, Corn Flakes und Müsli, auch mal ein paar Bonbons, etwas Schokolade, ein Eis, Kekse oder Kuchen).
Für den evtl. Aufenthalt unter der Sonne im Freien sorgen die Sorgeberechtigten dafür, dass das Kind den erforderlichen Sonnenschutz erhält (z. B. durch Mitgabe von geeigneten Sonnenschutzmitteln, die bei Bedarf vor Ort angewandt werden können).
Die Sorgeberechtigten weisen den Betreuer auf folgende Besonderheiten, Einschränkungen oder Verbote hin, die beim Umgang mit dem Kind zu beachten sind (z. B. Behinderungen, Unverträglichkeiten, Verbote usw.): __________
Krankheit, Unfälle oder plötzliche Erkrankungen des Kindes
Treten bei dem Kind Anzeichen für eine Erkrankung auf, sind die Sorgeberechtigten umgehend zu informieren, und sie müssen die weitere Betreuung selbst übernehmen.
Ist dem Betreuer die Betreuung des Kindes aufgrund dessen Krankheitsbildes nicht möglich oder nicht zumutbar (z. B. bei ansteckenden oder fiebrigen Erkrankungen), haben die Sorgeberechtigten die Betreuung selbst zu übernehmen und den Betreuer zu verständigen.Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des betreuten Kindes während der Betreuung ist der Betreuer berechtigt und verpflichtet, eine ärztliche Behandlung (evtl. auch durch einen Notarzt) einzuleiten und umgehend einen der Sorgeberechtigten zu informieren.
Vorsorglich sind Kopien der Krankenversicherungskarte, des Impfausweises und wichtiger Arztberichte sowie eine Vollmacht für die Einleitung ärztlicher Behandlung beim Betreuer zu hinterlegen. Der Betreuer hat diese Unterlagen vertraulich zu behandeln und bei endgültiger Beendigung der Betreuung an die Sorgeberechtigten zurückzugeben.
Sofern der Betreuer beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke usw. Kosten für das Kind verauslagen muss, sind ihm diese Auslagen unverzüglich durch die Sorgeberechtigten zu erstatten.
Reguläre, planbare Arztbesuche wie Vorsorgetermine, Impfungen usw. werden von den Sorgeberechtigten selbst wahrgenommen.
Der Betreuer muss über wichtige Ergebnisse informiert werden.
Medikamente (auch Hustensaft, Nasen- oder Ohrentropfen u. ä.), dürfen nicht eigenmächtig durch den Betreuer verabreicht werden.
Für die Verabreichung von Medikamenten, die das Kind - auch während der Betreuung - evtl. regulär selbst bei sich anwenden muss (z. B. bei Diabetes oder Heuschnupfen), übernimmt der Betreuer keine Verantwortung.
Jegliche Gabe von Medikamenten liegt alleine in der Verantwortung der Sorgeberechtigten.
Hausarzt der Familie bzw. des Kindes ist: __________ (Name, Anschrift, Telefon)
Das Kind wird außerdem von folgenden Fachärzten betreut (z. B. Kinderarzt, Internist, Augenarzt, HNO-Arzt, Orthopäde usw.):__________ (Namen, Anschriften, Telefon)
Haftung des Betreuers
Die Sorgeberechtigten stellen den Betreuer grundsätzlich von Schadenersatzansprüchen frei, falls das Kind während der Betreuung einen Nachteil erleiden sollte. Die Haftung des Betreuers wird auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß beschränkt (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
Schadenersatz durch die Sorgeberechtigten
Schäden, die das betreute Kind am Eigentum oder Besitz des Betreuers verursacht, sind von den Sorgeberechtigten ganz oder teilweise zu ersetzen, wenn der Betreuer alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, wenn der Betreuer den Schaden allein tragen müsste. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Betreuer für seine Leistung keine Vergütung erhält und deshalb möglichst schadlos gehalten werden sollte. (Letzten Satz ggf. streichen.)
Es bestehen folgende Versicherungen:
(jeweils Gesellschaft und Nr. der Versicherung angeben!)Haftpflichtversicherung des Betreuers (für durch ihn verursachte Sach- u. Personenschäden): __________
Haftpflichtversicherung der Sorgeberechtigten (für durch das Kind verursachte Sach- u. Personenschäden im Haus des Betreuers): __________
>Unfallversicherung der Sorgeberechtigten für das betreute Kind: ____________________
Krankenversicherung der Sorgeberechtigten für das betreute Kind: ____________________
Ansprechpartner für Sonderfälle
Falls in dringenden Fällen kurzfristig kein Sorgeberechtigter erreichbar ist, stehen dem Betreuer folgende
Personen aus dem familiären Umkreis telefonisch oder persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung: __________ / __________Schule, Schulklasse und Klassenlehrer des Kindes: ______________________________
(Ort, Datum), _______________
Unterschriften der Sorgeberechtigten ______________________________
Unterschrift des Betreuers ______________________________
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© Thomas W. H. Koppermann, Hamburg ~~~~~