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Mein
Einsatz für Kinder
und meine
Kinder-Betreuung: |
Warum
setze ich mich
für Kinder ein?:
Die Philosophie
hinter diesen Seiten
Wie setze ich mich
für Kinder ein?:
Mein
persönlicher Anteil,
benachteiligten
Kindern
zu helfen
Und für die Zweifler, die
immer
Beweise benötigen:
Belege
zu meinen Spenden
an
Kinderhilfsorganisationen
Nachbarskinder
entdecken
mein
"kleines Reich" für sich
Gebastelt,
gemalt,
gestempelt - einige Werke
meiner kleinen Gäste
Kurzfassung
meiner ersten großen Kinder-Geschichte:
"Wie man mit kleinen
Dingen
und viel Füreinander-da-sein
ein sozial benachteiligtes Kind
sehr glücklich machen kann ..."
Und etwas
ausführlicher:
Erlebnisbericht
über die Zeit
mit dem von mir betreuten
11-jährigen Schüler
Frank
(Name
geändert)
Ein
paar Worte
von mir über mich,
den Autor dieser Seiten
Und was die Erwachsenen
meinen, steht hier:
Leserstimmen
/ Gästebuch
Themen von A bis Z
Traurige
Tatsachen
über
Kinder in Deutschland
Herzenswünsche
von Kindern
für
ihre Erziehung
Allgemeines
über die
Betreuung von
Schulkindern
in der Freizeit
(Tipps und Hinweise)
Wie
Sie benachteiligten Kindern ganz
einfach helfen können
Ein heißes
Thema:
Dürfen
Männer
(fremde) Kinder betreuen?
Gedanken
über
das Spielen im allgemeinen
Meine
besten Links
zu den Themen rund um
Kinder, Eltern, Familie,
Erziehung,
Schule usw.
(Eine wahre Fundgrube
für alle, die Anregungen,
Rat
und Hilfe suchen!)
Gesetze, die
unsere Kinder schützen
Jährlich
wiederkehrende
Termine
und Jahrestage
im
Zusammenhang mit Kindern
Zum Schluss
noch etwas zum Schmunzeln -
von einer Lehrerin
gesammelt:
Stilblüten
von Schulkindern
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Vor
längerer Zeit habe ich mir mal die Mühe gemacht, und aus dem für uns
alle geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Stellen
herausgesucht, die sich mit dem Kindeswohl befassen und von jedem
unbedingt beachtet werden sollten, und hinzugefügt, welches die
möglichen Verstöße dagegen sein können.
Ich bin kein Jurist und dies ist keine
rechtliche Beratung, sondern soll lediglich aufzeigen, dass das Wohl
unserer Kinder vom Gesetz geschützt wird, dass man aber auch schnell
mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann, wenn man seine Kinder
"vernachlässigt". Lassen wir es auf keinen Fall soweit kommen!
Wichtiger Grundsatz:
Gemäß Artikel 2
des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland
hat
jedes Kind das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Gemäß BGB § 1626
haben die Eltern die Pflicht, für das Kind zu sorgen.
Gemäß BGB § 1626
sollen die Eltern Fragen der elterlichen Sorge mit dem Kind besprechen
und Einvernehmen anstreben!
Gemäß BGB § 1626
sollen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis
des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen!
Gemäß BGB § 1626
gehört der Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen
besitzt,
zum Wohl des Kindes, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine
Entwicklung förderlich ist.
Gemäß BGB § 1627
haben die Eltern die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben!
Gemäß BGB § 1631
haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung!
(Anmerkung:
Gewalt kann nicht nur körperlich, sondern auch seelisch sein!)
Gemäß BGB § 1631
sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen
und andere entwürdigende
Maßnahmen unzulässig!
Mögliche
Verstöße:
-
Wenn einem Kind ein
permanentes
Gefühl der Ablehnung vermittelt wird,
ist dies seelische Gewalt.
-
Wird ein Kind
verglichen, gedemütigt,
verspottet oder kleingemacht, ist dies seelische Gewalt.
-
Wird ein Kind
überfordert,
ist dies seelische Gewalt.
-
Bestrafung eines Kindes durch
Liebesentzug
ist seelische Gewalt.
-
Einsatz von
Liebe als Tauschobjekt
gegenüber einem Kind ist seelische Gewalt.
-
Gleichgültigkeit gegenüber
einem Kind ist seelische Gewalt.
-
Ignoration eines Kindes ist seelische
Gewalt.
-
Zuwenig oder gar keine Streicheleinheiten
für ein Kind sind seelische Gewalt.
-
Vorgehensweisen, die
dem Kind bewusst
Angst machen sind seelische Gewalt.
-
Drohungen gegenüber einem Kind
sind seelische Gewalt.
-
Äußerungen oder Verhaltensweisen,
die ein Kind fortgesetzt verängstigen,
sind seelische Misshandlung!
-
Äußerungen oder Verhaltensweisen,
die ein Kind fortgesetzt herabsetzen,
sind seelische Misshandlung!
-
Äußerungen oder Verhaltensweisen,
die ein Kind fortgesetzt überfordern,
sind seelische Misshandlung!
-
Abwertende Äußerungen oder Verhaltensweisen, die einem Kind
das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln, sind seelische Misshandlung!
-
Ablehnung,
Zurückweisung, Verweigerung emotionaler Zuwendung,
Ignorierung, Isolierung, Erpressung eines Kindes
sind seelische Misshandlung!
-
Zu wenig Aufmerksamkeit für
ein Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Liebesentzug gegenüber einem
Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Ständige Gefühlskälte
gegenüber einem Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Feindseligkeit gegenüber einem
Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Zu wenig Zuwendung gegenüber
einem Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Zu wenig Förderung eines Kindes
ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Eine nicht altersentsprechende
Beaufsichtigung eines Kindes
ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Unzureichender Schutz eines Kindes
vor Gefahren ist emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Werden einem Kind notwendige
Regeln
des Zusammenlebens nicht vermittelt,
ist dies emotionale / seelische Vernachlässigung!
-
Werden einem Kind
soziale Kontakte
zu Gleichaltrigen und Erwachsenen vorenthalten,
ist dies emotionale / seelische
Vernachlässigung!
-
Das "Überschütten" eines
Kindes mit Spielzeug ist emotionale / seelische Vernachlässigung,
falls gleichzeitig emotionale Bindungen und persönliches Interesse
für die Kinder fehlen.
-
Das "Überschütten" eines
Kindes mit materiellen Angeboten
ist emotionale / seelische Vernachlässigung,
falls gleichzeitig
emotionale Bindungen und persönliches Interesse
für die Kinder fehlen.
-
Überforderung der Eltern im
Hinblick auf die alltäglich notwendige Grundversorgung des Kindes
äußert sich in körperlicher Vernachlässigung (s. StGB
§ 223 b)!
-
Unzureichende Ernährung eines
Kindes ist körperliche Vernachlässigung!
-
Mangelnde Körperpflege bei
einem Kind ist körperliche Vernachlässigung!
-
Unangemessene Kleidung eines Kindes
ist körperliche Vernachlässigung!
-
Wird auf die Gesundheit eines Kindes
nicht geachtet (z. B. wenn trotz Erkrankung eine ärztliche Behandlung
nicht wahrgenommen wird), ist dies körperliche Vernachlässigung!.
-
Erziehungsfehler können als
Sorgerechtsmissbrauch angesehen werden!
-
Vernachlässigung des Kindes
bezüglich der Wohnverhältnisse
ist ein Indiz für den Missbrauch
der elterlichen Sorge.
-
Vernachlässigung des Kindes
bezüglich der Ernährung
ist ein Indiz für den Missbrauch
der elterlichen Sorge.
-
Vernachlässigung des Kindes
bezüglich der Pflege
ist ein Indiz für den Missbrauch der elterlichen
Sorge.
-
Ablehnung der Behandlung psychischer
Erkrankungen
kann als Sorgerechtsmissbrauch angesehen werden!
Diese Auflistung zeigt nur Beispiele auf
und ist nicht nicht vollständig.
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich
bitte an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe.
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