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Ein sehr engagiertes Projekt von
Thomas Koppermann, Hamburg

Gesetze, die unsere Kinder schützen

Mein Einsatz für Kinder
und meine Kinder-Betreuung:

 

Warum setze ich mich
für Kinder ein?:

Die Philosophie
hinter diesen Seiten

 


 

Wie setze ich mich

für Kinder ein?:

 

Mein persönlicher Anteil,
benachteiligten Kindern
zu helfen

 

Und für die Zweifler, die

immer Beweise benötigen:

 

Belege zu meinen Spenden

an Kinderhilfsorganisationen

 


 

Nachbarskinder entdecken
mein "kleines Reich" für sich

 



Gebastelt, gemalt,
gestempelt - einige Werke

meiner kleinen Gäste

 


 

Kurzfassung meiner ersten  großen Kinder-Geschichte:

 

"Wie man mit kleinen Dingen

und viel Füreinander-da-sein

ein sozial benachteiligtes Kind

sehr glücklich machen kann ..."
 

Und etwas ausführlicher:  
 

Erlebnisbericht über die Zeit

mit dem von mir betreuten

11-jährigen Schüler Frank
(Name geändert)

 


 

Ein paar Worte
von mir über mich

den Autor dieser Seiten
 


... und hier:

 


 

Und was die Erwachsenen
meinen, steht hier:

 

Leserstimmen / Gästebuch

 


 

Kinder-Themen

allgemein

 

Themen von A bis Z

 


 

Traurige Tatsachen
über Kinder in Deutschland

 


 

Herzenswünsche von Kindern
für ihre Erziehung

 


 

Allgemeines über die
Betreuung von Schulkindern
in der Freizeit

(Tipps und Hinweise)

 

 


 

Wie Sie benachteiligten Kindern ganz einfach helfen können

 


 

Ein heißes Thema:

 

Dürfen Männer
(fremde) Kinder betreuen?

 


 

Gedanken über
das Spielen im allgemeinen

 


 

Meine besten Links
zu den Themen rund um
Kinder, Eltern, Familie,
Erziehung, Schule
usw.

 

(Eine wahre Fundgrube
für alle, die Anregungen,
Rat und Hilfe suchen!)

 


 

Gesetze, die
unsere Kinder schützen

 


 

Jährlich wiederkehrende
Termine und Jahrestage
im Zusammenhang mit Kindern

 


 

Zum Schluss

noch etwas zum Schmunzeln -

von einer Lehrerin gesammelt:

 
Stilblüten von Schulkindern

 

 
Vor längerer Zeit habe ich mir mal die Mühe gemacht, und aus dem für uns alle geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Stellen herausgesucht, die sich mit dem Kindeswohl befassen und von jedem unbedingt beachtet werden sollten, und hinzugefügt, welches die möglichen Verstöße dagegen sein können.

 

Ich bin kein Jurist und dies ist keine rechtliche Beratung, sondern soll lediglich aufzeigen, dass das Wohl unserer Kinder vom Gesetz geschützt wird, dass man aber auch schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann, wenn man seine Kinder "vernachlässigt". Lassen wir es auf keinen Fall soweit kommen!


 


 

Wichtiger Grundsatz:

 

Gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland

hat jedes Kind das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

 


 

Gemäß BGB § 1626

haben die Eltern die Pflicht, für das Kind zu sorgen.

 

Gemäß BGB § 1626

sollen die Eltern Fragen der elterlichen Sorge mit dem Kind besprechen und Einvernehmen anstreben!

 

Gemäß BGB § 1626

sollen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen!

 

Gemäß BGB § 1626

gehört der Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt,

zum Wohl des Kindes, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

 

Gemäß BGB § 1627

haben die Eltern die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben!

 

Gemäß BGB § 1631

haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung!

(Anmerkung: Gewalt kann nicht nur körperlich, sondern auch seelisch sein!)

 

Gemäß BGB § 1631

sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen

und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig!

 


 

Mögliche Verstöße:

  • Wenn einem Kind ein permanentes Gefühl der Ablehnung vermittelt wird,
    ist dies seelische Gewalt.

  • Wird ein Kind verglichen, gedemütigt, verspottet oder kleingemacht, ist dies seelische Gewalt.

  • Wird ein Kind überfordert, ist dies seelische Gewalt.

  • Bestrafung eines Kindes durch Liebesentzug ist seelische Gewalt.

  • Einsatz von Liebe als Tauschobjekt gegenüber einem Kind ist seelische Gewalt.

  • Gleichgültigkeit gegenüber einem Kind ist seelische Gewalt.

  • Ignoration eines Kindes ist seelische Gewalt.

  • Zuwenig oder gar keine Streicheleinheiten für ein Kind sind seelische Gewalt.

  • Vorgehensweisen, die dem Kind bewusst Angst machen sind seelische Gewalt.

  • Drohungen gegenüber einem Kind sind seelische Gewalt. 

  • Äußerungen oder Verhaltensweisen, die ein Kind fortgesetzt verängstigen,
    sind seelische Misshandlung!

  • Äußerungen oder Verhaltensweisen, die ein Kind fortgesetzt herabsetzen,
    sind seelische Misshandlung!

  • Äußerungen oder Verhaltensweisen, die ein Kind fortgesetzt überfordern,
    sind seelische Misshandlung!

  • Abwertende Äußerungen oder Verhaltensweisen, die einem Kind
    das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln
    , sind seelische Misshandlung!

  • Ablehnung, Zurückweisung, Verweigerung emotionaler Zuwendung,
    Ignorierung, Isolierung, Erpressung
    eines Kindes sind seelische Misshandlung!

  • Zu wenig Aufmerksamkeit für ein Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Liebesentzug gegenüber einem Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Ständige Gefühlskälte gegenüber einem Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Feindseligkeit gegenüber einem Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Zu wenig Zuwendung gegenüber einem Kind ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Zu wenig Förderung eines Kindes ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Eine nicht altersentsprechende Beaufsichtigung eines Kindes
    ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Unzureichender Schutz eines Kindes vor Gefahren ist emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Werden einem Kind notwendige Regeln des Zusammenlebens nicht vermittelt,
    ist dies emotionale / seelische Vernachlässigung!

  • Werden einem Kind soziale Kontakte zu Gleichaltrigen und Erwachsenen vorenthalten,
    ist dies emotionale / seelische Vernachlässigung! 

  • Das "Überschütten" eines Kindes mit Spielzeug ist emotionale / seelische Vernachlässigung,
    falls gleichzeitig emotionale Bindungen und persönliches Interesse für die Kinder fehlen.

  • Das "Überschütten" eines Kindes mit materiellen Angeboten
    ist emotionale / seelische Vernachlässigung, falls gleichzeitig
    emotionale Bindungen und persönliches Interesse für die Kinder fehlen.


  • Überforderung der Eltern im Hinblick auf die alltäglich notwendige Grundversorgung des Kindes äußert sich in körperlicher Vernachlässigung (s. StGB § 223 b)!

  • Unzureichende Ernährung eines Kindes ist körperliche Vernachlässigung!

  • Mangelnde Körperpflege bei einem Kind ist körperliche Vernachlässigung!

  • Unangemessene Kleidung eines Kindes ist körperliche Vernachlässigung!

  • Wird auf die Gesundheit eines Kindes nicht geachtet (z. B. wenn trotz Erkrankung eine ärztliche Behandlung nicht wahrgenommen wird), ist dies körperliche Vernachlässigung!.


  • Erziehungsfehler können als Sorgerechtsmissbrauch angesehen werden!

  • Vernachlässigung des Kindes bezüglich der Wohnverhältnisse
    ist ein Indiz für den Missbrauch der elterlichen Sorge.

  • Vernachlässigung des Kindes bezüglich der Ernährung
    ist ein Indiz für den Missbrauch der elterlichen Sorge.

  • Vernachlässigung des Kindes bezüglich der Pflege
    ist ein Indiz für den Missbrauch der elterlichen Sorge.

  • Ablehnung der Behandlung psychischer Erkrankungen
    kann als Sorgerechtsmissbrauch angesehen werden!


 

Diese Auflistung zeigt nur Beispiele auf und ist nicht nicht vollständig.

Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe.

 


 

(Diese Seite wurde
zuletzt geändert
am 11.08.2011)

Auch Kinder haben Rechte! - Wir sollten sie beachten!

 

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