Alleinerziehende
oder berufstätige Eltern(teile)
können nicht so oft für ihr Kind da sein, wie sie eigentlich
möchten.
Das Kind hat nach der Schule,
am Wochenende oder in den Ferien Langeweile und ist alleine zuhause oder
auf der Straße,
hat vielleicht weder Großeltern oder andere
Angehörige noch Schulkameraden oder gleichaltrige Freunde in der Nähe,
mit denen es die Freizeit verbringen kann.
Oder das Kind wünscht
sich einfach einen zusätzlichen Erwachsenen, auf den es sich verlassen
kann, jemanden, der sich die Zeit nimmt und Lust hat, regelmäßig
etwas mit ihm zu unternehmen, über die Erlebnisse und Sorgen des Alltags
zu sprechen - eben einen "großen Freund" und
guten Partner.
Für solch ein Kind kann
ein
geeigneter Erwachsener aus der Nachbarschaft oder näheren Umgebung
als "Ersatz-Großvater" oder "Ersatz-Oma" eine verlässliche
Bezugsperson sein, ihm in seiner Freizeit etwas Abwechslung in seine
Langeweile bringen, seine Potenziale fördern, ihm Erfolgserlebnisse
vermitteln und es ein bisschen glücklich(er) machen. Ein solcher
Freizeitbetreuer kann die Familie sehr entlasten.
Grundsätzlich ist natürlich
anzustreben,
dass Kinder einen altersgemäßen Umgang mit Gleichaltrigen pflegen,
weil es für die Entwicklung der Kinder wichtig ist. Das ist aber oft
einfacher gesagt als getan und kann und sollte nicht erzwungen werden.
Andererseits können sich Jung und Alt wunderbar ergänzen und
helfen, denn die Lebenserfahrung der Älteren trifft auf die fast
grenzenlose Wissbegierde der Kinder und ihre Lust, alles auszuprobieren.
Wenn sich also manche Kinder
eher zu Erwachsenen hingezogen fühlen, so liegt das wohl daran,
dass sie von ihnen mehr lernen können, als von Gleichaltrigen; und
welches Kind liebt es nicht, mit seinem Wissen und seinen "großen
Freunden" vor seinen Kameraden angeben zu können?!
Am Beispiel
meiner
Schülerbetreuung möchte
ich interessierten Menschen, die auch ein Kind betreuen wollen, Hinweise
geben, auf was man achten sollte, denn:
Die große Verantwortung
für ein fremdes Kind darf nicht unterschätzt werden!
Kinderbetreuung ist Vertrauenssache!
Daher sollten sich beide Seiten vorher so
gut wie möglich gegenseitig informieren, alles wichtige besprechen
und schriftlich festhalten
(letzteres ist zwar
mühsam, erleichtert aber vieles und sorgt bei
evtl. späteren
Missverständnissen für klare Verhältnisse - siehe auch mein
Muster
für eine Vereinbarung).
Was eine Betreuungsperson für
Eltern und Kind tun kann
und was dabei wichtig sein sollte
Die Betreuungsperson sollte sich immer der
hohen
Verantwortung bewusst sein, die sie für ein (zunächst noch)
fremdes Kind hat, und sich bemühen, das Kind im Sinne der elterlichen
Erziehung zu betreuen, solange es mit dem Gewissen zu vereinbaren ist,
und ihm nicht seine Ansichten aufzwingen, falls diese von denen der Eltern
abweichen.
Ein vertrauensvoller, offener und ehrlicher
Umgang zwischen der Betreuungsperson, dem Kind und den Eltern ist besonders
wichtig, damit Missverständnisse gar nicht erst entstehen und evtl.
Unklarheiten von Anfang an beseitigt werden.
Die Betreuungsperson sollte respektvoll
mit dem Kind umgehen und es als eigenständige Persönlichkeit
behandeln, denn Kinder sind individuell verschieden und keine kleinen
Erwachsenen.
Dazu gehört auch, dass man ein fremdes
Kind nicht ungefragt anfasst (z. B. bei notwendigen Hilfestellungen), sondern es selbst bestimmen lässt, was
wer wann tun darf.
Die Betreuungsperson sollte die Wünsche
des Kindes berücksichtigen, sofern sie es verantworten kann und
sofern die Eltern nichts gegenteiliges bestimmt haben.
(Da Kinderwünsche grenzenlos sein können,
muss natürlich nicht jeder Wunsch erfüllt werden.)
Gewaltfreie
Erziehung ist oberstes Gebot, dazu gehört natürlich
auch die Vermeidung jeglicher seelischer Gewalt.
Der Umgang mit Kindern
sollte stets ruhig und ohne Schreien erfolgen.
Durch ihre Tätigkeit sollte die Betreuungsperson
die
Eltern in ihrer knappen Zeit entlasten und ihrem Kind ein verlässlicher
Ansprechpartner sein, dazu kann z. B. auch die Hilfestellung und Kontrolle
bei den Hausaufgaben gehören
(bitte nicht verwechseln mit Nachhilfe,
denn die ist Sache von Fachleuten!).
Durch die Betreuung wissen die Eltern
immer, wo ihr Kind ist, dass es gut aufgehoben ist, und es muss nicht
irgendwo mit zweifelhaften "Freunden" "abhängen", wie so manche Jungendliche
ohne Perspektive, die dann aus Langeweile irgendwelchen Unfug anzetteln
und sich damit schon früh ihre Zukunft kaputt machen.
Die Betreuungsperson sollte den Umgang mit
dem Kind nicht als irgend einen "Job", sondern als ernsthafte und verantwortungsvolle
Aufgabe ansehen, denn die Erziehung eines Kindes ist eine der anspruchsvollsten
Aufgaben, die es gibt, und kann nicht mal eben so nebenbei erledigt
werden.
Wer in seinem Haushalt nur ein Kind
betreut, kann sich ganz individuell auf dieses Kind einstellen und
sich intensiv um es kümmern. Es kann bewusster gefördert
werden und muss keine Konkurrenz und Eifersüchteleien anderer Kinder
erdulden wie in der Gruppenbetreuung.
Selbstverständlich sollte man andere
Kinder aus der Nachbarschaft, die vielleicht spontan hinzukommen und
mitspielen wollen, nicht wegschicken (solange sie keinen negativen Einfluss
ausüben), damit der wichtige Kontakt zu Gleichaltrigen erhalten
bleibt und vielleicht sogar neue Freundschaften entstehen können.
Die Betreuungsperson sollte dem Kind neben
den üblichen Möglichkeiten der aktiven Betätigung
(Spielen, Malen, Basteln, Sport, Toben usw.) auch die Möglichkeit
zum Zuhören, Entspannen, Ausruhen oder zu Gesprächen bieten,
damit beide Seiten nach Phasen der Anspannung auch mal zur Ruhe kommen
können.
Die Betreuungsperson sollte "Familienanschluss"
bieten (auch wenn keine anderen Personen anwesend sind) und das Kind
wie ein Familienmitglied behandeln, ihm genau so viel Verständnis,
Liebe und Fürsorge entgegenbringen, als wäre es ein eigenes
Kind, denn die Verantwortung für ein "Pflegekind" ist genauso
groß wie für ein eigens Kind. Das fremde Kind muss auch nicht
ausgeschlossen werden, wenn es um Treffen mit Verwandten oder Bekannten
geht und es selbst Lust hat, dabei zu sein.
Es ist wichtig, dass von Anfang an klare
Regeln gelten, dass die Eltern und die Betreuungsperson ihre familiären
Gepflogenheiten klären, sich gegenseitig aber möglichst
wenig Vorschriften machen, denn einzelne Dinge werden in unterschiedlichen
Haushalten nun mal unterschiedlich gehandhabt, und das Kind wird sich bei
der Betreuungsperson auch etwas anders verhalten als bei sich zuhause -
das ist normal.
Computer-Nutzung und Internet
Falls die Betreuungsperson dem Kind eine
Computernutzung
ermöglicht, sollten nur Anwendungen und gewaltfreie Spiele infrage kommen
(das ist meine Meinung und wird bei mir auch so gehandhabt - einige "Experten" vertreten jedoch die
Meinung, Kinder könnten sich durch "Ballerspiele" gut abreagieren
- Sie müssen ggf. selbst wissen, was Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren können
- auf jeden Fall aber sollte die Meinung der Eltern respektiert werden!).
Für Recherchen zu Hausaufgaben, E-Mails an Freunde usw. kann auch
das Internet genutzt werden, sofern die Betreuungsperson sicherstellt,
dass nur kindergeeignete Seiten aufgerufen werden. Grundsätzlich
sollte der Computer vom Kind nur unter Aufsicht der Betreuungsperson
benutzt werden dürfen, damit das Kind das Erlebte auch sofort besprechen
und verarbeiten kann (das gilt übrigens auch fürs Fernsehen).
Über die Zeitdauer, die am Computer
oder vor dem Fernseher verbracht wird (z. B. max. 1 Stunde pro Tag) sollte die Betreuungsperson
vorher mit den Eltern sprechen.
Es gibt eine sehr schöne Regel, die
dafür sorgt, dass bei aller Liebe für den Computer und das Fernsehen die Bewegung
nicht
zu kurz kommt:
Man vereinbart mit dem Kind, dass für jede Stunde am
Computer mindestens eine Stunde (besser noch: die doppelte Zeit) draußen
gespielt wird.
Spielzeug
Das Kind sollte eigenes Spielzeug
mitbringen oder bei der Betreuungsperson deponieren dürfen, zumal
die Vorlieben der Kinder sehr unterschiedlich sind und man nicht alles
haben kann, was Kinder erwarten.
Haustiere
Das evtl. Mitbringen von Haustieren durch
das Kind sollte unbedingt vorher geregelt werden.
Offener Umgang
Die Eltern sollten an einem regen Austausch
über das tägliche "Treiben" ihres Kindes interessiert sein
und sollten sich die Zeit nehmen und regelmäßig mit ihrem
Kind über das Erlebte sprechen. So wären sie immer gut und
aus erster Quelle informiert und das Kind hätte ein "Ventil" für
seine Erlebnisse.
Ebenso sollten auch Betreuungsperson und Eltern
(z. B. einmal pro Woche) miteinander reden und gemeinsam das weitere besprechen.
Selbstverständlich haben die Eltern
das
Recht, Ihr Kind bei der Betreuungsperson jederzeit unangemeldet zu besuchen,
um
sich vom Wohlergehen Ihres Kindes zu überzeugen.
Tagebuch
Zur eigenen Sicherheit und zur Information
der Eltern sollte die Betreuungsperson über den Umgang mit dem Kind
einen Kalender mit kurzen Aufzeichnungen nach Art eines Tagebuches
führen, worin besondere Aktivitäten oder Vorkommnisse sowie
wichtige Absprachen festgehalten werden. Diese Aufzeichnungen sollten
den Eltern auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Ehrlichkeit, Vertrauen und Toleranz
bei der Erziehung
Die Eltern erwarten Vertrauen und Ehrlichkeit
von der Betreuungsperson, und sie sollten auch erwarten, dass man mit Ihnen
ehrlich über die Verhaltensweise des Kindes spricht, auch wenn diese
mal nicht so gut sein sollte.
Die Betreuungsperson sollte sich bemühen,
das
Verhalten des Kindes ehrlich zu beurteilen, die persönlichen Erziehungsmethoden
der Eltern aber auch kritisch hinterfragen und auf deren Wünsche
und Vorstellungen eingehen.
Die Eltern sollten von häufigen Kontrollanrufen
bei der Betreuungsperson oder ihrem Kind absehen, denn sie dienen nicht
gerade dem Vertrauensverhältnis, und das Kind wäre dadurch verunsichert.
Falls sich die Eltern nicht absolut sicher
sind, dass Ihr Kind bei der Betreuungsperson in guten Händen ist,
sollten sie die ganze Sache lieber noch einmal überdenken, denn es
geht um das wichtigste, um ihr Kind, und damit sollte man nicht experimentieren.
Umfang, Zeiten und Besonderheiten der
Betreuung
Die Tage und Zeiten der Betreuung
des Kindes sollten im voraus abgesprochen werden.
Die Eltern sollten entscheiden und der Betreuungsperson
mitteilen, ob das Kind direkt von der Schule zur Betreuung oder erst
nachhause und dann zur Betreuung kommt, und ob es dies zu Fuß,
mit dem Fahrrad oder Bus tut.
Die ausdrückliche Zustimmung der
Eltern ist notwendig, falls das Kind die Betreuungsperson bei ihren
eigenen Unternehmungen begleiten oder im Pkw der Betreuungsperson mitgenommen
werden darf (dabei bitte an den evtl. notwendigen Kindersitz - für
Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm Körpergröße -
denken!).
Für beide Seiten sollten Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit als selbstverständlich gelten, denn diese
Dinge sind auch im übrigen Leben des Kindes wichtige Voraussetzungen,
die gelernt werden müssen.
Falls bereits vereinbarte Betreuungen aus
irgend einem Grund ausfallen müssen oder sich deutlich verschieben,
sollte man sich dies gegenseitig unverzüglich mitteilen.
Beendigung der Betreuung
Ideal wäre es, wenn die vereinbarte
Betreuung des Kindes von beiden Seiten jederzeit ohne irgendwelche Fristen
beendet werden kann, sie sollte aber immer besprochen und möglichst begründet werden,
damit keine Missverständnisse entstehen und keine Unsicherheit
zurückbleibt.
Sollte die Betreuung schon längere
Zeit bestehen, wäre evtl. eine allmähliche Reduzierung der Besuche
ratsam, damit Ihr Kind nicht so plötzlich herausgerissen
und mit einer völlig anderen Situation konfrontiert wird.
Vergütung
Falls die Betreuungsperson eine Vergütung
erwartet, müssen die Einzelheiten dafür unbedingt vorher geregelt
werden. (Ich selbst mache die Betreuung aus sozialem
Engagement, als Nachbarschaftshilfe, nicht gewerblich und völlig unentgeltlich im Rahmen meiner Freizeit.)
Sofern für das Kind Extrakosten entstehen
(z. B. Auslagen für Speisen, Getränke, Arbeitsmaterial, Fahr-
oder Eintrittsgelder usw.), sollte auch geregelt
werden, wie die Erstattung dieser Ausgaben erfolgen soll oder ob dafür
eine Pauschale gezahlt werden soll.
Haftung und Versicherung
Die Eltern können und sollten die
Betreuungsperson grundsätzlich von Schadenersatzansprüchen freistellen
und ihre Haftung auf das gesetzliche Minimum begrenzen, falls ihr Kind
mal einen Nachteil erleiden sollte (die Betreuungsperson muss dann nur
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften).
Die Eltern sollten dafür sorgen müssen,
dass für ihr Kind eine Unfallversicherung besteht, damit im
Falle eines Unfalles des Kindes die Folgekosten sofort abgedeckt sind und
nicht von der zeitraubenden Klärung einer Haftungsfrage abhängig
gemacht werden.
Die Eltern sollten unbedingt eine private
Haftpflichtversicherung haben, die auch die Haftung für durch
Ihr Kind verursachte Schäden abdeckt.
Die Betreuungsperson sollte unbedingt eine
private
Haftpflichtversicherung haben, die eine evtl. Haftung abdeckt. Bei
entgeltlicher, also gewerblicher Betreuung ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung
erforderlich.
Erkrankung / Verletzung / Arzttermine
Da es immer mal vorkommen kann, dass das
Kind erkrankt oder sich verletzt, benötigt die Betreuungsperson auf
jeden Fall eine elterliche Vollmacht für evtl. Arztbesuche,
die Namen, Anschriften und Rufnummern der für Kind zuständigen
Ärzte sowie sämtliche Angaben zur Krankenversicherung des
Kindes bzw. die Versicherungskarte.
Im Notfall muss die Betreuungsperson ärztliche
Hilfe rufen und die Eltern unverzüglich informieren.
Reguläre, planbare Arzttermine, Impfungen
und Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes sollten in der Regel von den Eltern
selbst wahrgenommen werden.
Grundsätzliches
Nach einem ersten Kontakt sollten
sich die Eltern bereits ein Bild von der Betreuungsperson und deren Umfeld
machen und sich in etwa vorstellen können, was ihr Kind erwartet (und
was man ihm nicht bieten kann). Ganz wichtig ist dabei natürlich,
was
das Kind selbst darüber denkt, denn es soll sich bei der Betreuungsperson
ja möglichst lange wohl fühlen.
Sollten die Eltern aus irgend einem Grund
ein ungutes Gefühl haben und nicht voll und ganz überzeugt
sein, sollten sie ehrlich absagen und keine Teillösungen oder Kompromisse
akzeptieren, sondern Ihrem Kind die Belastung durch einen evtl. späteren
Abbruch oder Wechsel zu einer anderen Person ersparen.
Bevor man überein kommt, dass die Betreuungsperson
das Kind bei sich betreut, müssen sich alle Beteiligten persönlich
kennen lernen, die gegenseitige Sympathie muss stimmen und wichtige
Dinge, die das Kind betreffen, wie Fernsehen, Computerspiele, Genuss
von Getränken, Speisen und Süßigkeiten u. a. müssen
besprochen und geklärt sein.
Das erste persönliches Treffen
sollte dort stattfinden, wo das Kind später auch betreut wird. So
können sich die Eltern am besten einen ersten Eindruck über das
Umfeld und die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung machen.
Bei diesem Treffen können dann auch
Fragen
zu wichtigen Themen geklärt werden, wie z. B. Trink- und Essgewohnheiten,
Klärung der gesundheitlichen Situation (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten),
Vorlieben und Interessen aber auch Abneigungen des Kindes, Gestaltung der
Zusammenarbeit usw.
Sollte sich herausstellen, dass die Erziehungsvorstellungen
und der Umgang mit dem Kind so unterschiedlich sind, dass kein Einklang
zu erzielen ist, sollte die Betreuungsperson die Betreuung des Kindes nicht
übernehmen, denn das Kind würde auf Dauer darunter leiden, weil
es selbst noch nicht erkennen kann, was richtig ist und wem es glauben
soll.
Schriftliche Vereinbarung
Alle wichtigen Absprachen zwischen Betreuungsperson
und Eltern bezüglich der Betreuung des Kindes sollten in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden,
um sich gegenseitig abzusichern.
Ein Muster
für eine solche Vereinbarung habe ich hier
hinterlegt.
Dies waren jetzt eine
Menge Meinungen und Empfehlungen, und so mancher wird vielleicht davor
zurückschrecken, das alles umzusetzen.
Wer aber grundsätzliche Probleme
von vornherein vermeiden will, sollte sich zu einer entsprechenden Vereinbarung
mit den Eltern durchringen, bevor mit der Betreuung begonnen wird
(ich weiß aus Erfahrung, wovon ich spreche!).
Schließlich können die Eltern
an dem Aufwand, den eine Betreuungsperson treibt, auch erkennen, dass diese
den Umgang mit ihrem Kind sehr ernst nimmt und das nicht "nur so nebenbei"
erledigt.
Ich wünsche Ihnen ein gutes
Gelingen und dem betreffenden Kind
viel Freude und eine lange,
schöne Zeit mit seinem erwachsenen Partner!