Titelgrafik www.kinderfreundliches-Haus.de - © twhk
 

 
Ein sehr engagiertes Projekt von
Thomas Koppermann, Hamburg

Betreuung von Schulkindern
in der Freizeit

Mein Einsatz für Kinder
und meine Kinder-Betreuung:

 

Warum setze ich mich
für Kinder ein?:

Die Philosophie
hinter diesen Seiten

 


 

Wie setze ich mich

für Kinder ein?:

 

Mein persönlicher Anteil,
benachteiligten Kindern
zu helfen

 

Und für die Zweifler, die

immer Beweise benötigen:

 

Belege zu meinen Spenden

an Kinderhilfsorganisationen

 


 

Nachbarskinder entdecken
mein "kleines Reich" für sich

 



Gebastelt, gemalt,
gestempelt - einige Werke

meiner kleinen Gäste

 


 

Kurzfassung meiner ersten  großen Kinder-Geschichte:

 

"Wie man mit kleinen Dingen

und viel Füreinander-da-sein

ein sozial benachteiligtes Kind

sehr glücklich machen kann ..."
 

Und etwas ausführlicher:  
 

Erlebnisbericht über die Zeit

mit dem von mir betreuten

11-jährigen Schüler Frank
(Name geändert)

 


 

Ein paar Worte
von mir über mich

den Autor dieser Seiten
 


... und hier:

 


 

Und was die Erwachsenen
meinen, steht hier:

 

Leserstimmen / Gästebuch

 


 

Kinder-Themen

allgemein

 

Themen von A bis Z

 


 

Traurige Tatsachen
über Kinder in Deutschland

 


 

Herzenswünsche von Kindern
für ihre Erziehung

 


 

Allgemeines über die
Betreuung von Schulkindern
in der Freizeit

(Tipps und Hinweise)

 

 


 

Wie Sie benachteiligten Kindern ganz einfach helfen können

 


 

Ein heißes Thema:

 

Dürfen Männer
(fremde) Kinder betreuen?

 


 

Gedanken über
das Spielen im allgemeinen

 


 

Meine besten Links
zu den Themen rund um
Kinder, Eltern, Familie,
Erziehung, Schule
usw.

 

(Eine wahre Fundgrube
für alle, die Anregungen,
Rat und Hilfe suchen!)

 


 

Gesetze, die
unsere Kinder schützen

 


 

Jährlich wiederkehrende
Termine und Jahrestage
im Zusammenhang mit Kindern

 


 

Zum Schluss

noch etwas zum Schmunzeln -

von einer Lehrerin gesammelt:

 
Stilblüten von Schulkindern

 


 

 

Alleinerziehende oder berufstätige Eltern(teile) können nicht so oft für ihr Kind da sein, wie sie eigentlich möchten.
Das Kind hat nach der Schule, am Wochenende oder in den Ferien Langeweile und ist alleine zuhause oder auf der Straße, hat vielleicht weder Großeltern oder andere Angehörige noch Schulkameraden oder gleichaltrige Freunde in der Nähe, mit denen es die Freizeit verbringen kann.
 

Oder das Kind wünscht sich einfach einen zusätzlichen Erwachsenen, auf den es sich verlassen kann, jemanden, der sich die Zeit nimmt und Lust hat, regelmäßig etwas mit ihm zu unternehmen, über die Erlebnisse und Sorgen des Alltags zu sprechen - eben einen "großen Freund" und guten Partner.

 

Für solch ein Kind kann ein geeigneter Erwachsener aus der Nachbarschaft oder näheren Umgebung als "Ersatz-Großvater" oder "Ersatz-Oma" eine verlässliche Bezugsperson sein, ihm in seiner Freizeit etwas Abwechslung in seine Langeweile bringen, seine Potenziale fördern, ihm Erfolgserlebnisse vermitteln und es ein bisschen glücklich(er) machen. Ein solcher Freizeitbetreuer kann die Familie sehr entlasten.

 

Grundsätzlich ist natürlich anzustreben, dass Kinder einen altersgemäßen Umgang mit Gleichaltrigen pflegen, weil es für die Entwicklung der Kinder wichtig ist. Das ist aber oft einfacher gesagt als getan und kann und sollte nicht erzwungen werden. Andererseits können sich Jung und Alt wunderbar ergänzen und helfen, denn die Lebenserfahrung der Älteren trifft auf die fast grenzenlose Wissbegierde der Kinder und ihre Lust, alles auszuprobieren.
 

Wenn sich also manche Kinder eher zu Erwachsenen hingezogen fühlen, so liegt das wohl daran, dass sie von ihnen mehr lernen können, als von Gleichaltrigen; und welches Kind liebt es nicht, mit seinem Wissen und seinen "großen Freunden" vor seinen Kameraden angeben zu können?!

 

Am Beispiel meiner Schülerbetreuung möchte ich interessierten Menschen, die auch ein Kind betreuen wollen, Hinweise geben, auf was man achten sollte, denn:
Die große Verantwortung für ein fremdes Kind darf nicht unterschätzt werden!
 

Kinderbetreuung ist Vertrauenssache!

 

Daher sollten sich beide Seiten vorher so gut wie möglich gegenseitig informieren, alles wichtige besprechen und schriftlich festhalten

(letzteres ist zwar mühsam, erleichtert aber vieles und sorgt bei

evtl. späteren Missverständnissen für klare Verhältnisse - siehe auch mein

Muster für eine Vereinbarung).
 

Was eine Betreuungsperson für Eltern und Kind tun kann

und was dabei wichtig sein sollte

 

Die Betreuungsperson sollte sich immer der hohen Verantwortung bewusst sein, die sie für ein (zunächst noch) fremdes Kind hat, und sich bemühen, das Kind im Sinne der elterlichen Erziehung zu betreuen, solange es mit dem Gewissen zu vereinbaren ist, und ihm nicht seine Ansichten aufzwingen, falls diese von denen der Eltern abweichen.

 

Ein vertrauensvoller, offener und ehrlicher Umgang zwischen der Betreuungsperson, dem Kind und den Eltern ist besonders wichtig, damit Missverständnisse gar nicht erst entstehen und evtl. Unklarheiten von Anfang an beseitigt werden.

 

Die Betreuungsperson sollte respektvoll mit dem Kind umgehen und es als eigenständige Persönlichkeit behandeln, denn Kinder sind individuell verschieden und keine kleinen Erwachsenen.
 

Dazu gehört auch, dass man ein fremdes Kind nicht ungefragt anfasst (z. B. bei notwendigen Hilfestellungen), sondern es selbst bestimmen lässt, was wer wann tun darf.

 

Die Betreuungsperson sollte die Wünsche des Kindes berücksichtigen, sofern sie es verantworten kann und sofern die Eltern nichts gegenteiliges bestimmt haben.

(Da Kinderwünsche grenzenlos sein können, muss natürlich nicht jeder Wunsch erfüllt werden.)

 

Gewaltfreie Erziehung ist oberstes Gebot, dazu gehört natürlich auch die Vermeidung jeglicher seelischer Gewalt.

Der Umgang mit Kindern sollte stets ruhig und ohne Schreien erfolgen.

 

Durch ihre Tätigkeit sollte die Betreuungsperson die Eltern in ihrer knappen Zeit entlasten und ihrem Kind ein verlässlicher Ansprechpartner sein, dazu kann z. B. auch die Hilfestellung und Kontrolle bei den Hausaufgaben gehören

(bitte nicht verwechseln mit Nachhilfe, denn die ist Sache von Fachleuten!).
 

Durch die Betreuung wissen die Eltern immer, wo ihr Kind ist, dass es gut aufgehoben ist, und es muss nicht irgendwo mit zweifelhaften "Freunden" "abhängen", wie so manche Jungendliche ohne Perspektive, die dann aus Langeweile irgendwelchen Unfug anzetteln und sich damit schon früh ihre Zukunft kaputt machen.

 

Die Betreuungsperson sollte den Umgang mit dem Kind nicht als irgend einen "Job", sondern als ernsthafte und verantwortungsvolle Aufgabe ansehen, denn die Erziehung eines Kindes ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben, die es gibt, und kann nicht mal eben so nebenbei erledigt werden.

 

Wer in seinem Haushalt nur ein Kind betreut, kann sich ganz individuell auf dieses Kind einstellen und sich intensiv um es kümmern. Es kann bewusster gefördert werden und muss keine Konkurrenz und Eifersüchteleien anderer Kinder erdulden wie in der Gruppenbetreuung.
 

Selbstverständlich sollte man andere Kinder aus der Nachbarschaft, die vielleicht spontan hinzukommen und mitspielen wollen, nicht wegschicken (solange sie keinen negativen Einfluss ausüben), damit der wichtige Kontakt zu Gleichaltrigen erhalten bleibt und vielleicht sogar neue Freundschaften entstehen können.

 

Die Betreuungsperson sollte dem Kind neben den üblichen Möglichkeiten der aktiven Betätigung (Spielen, Malen, Basteln, Sport, Toben usw.) auch die Möglichkeit zum Zuhören, Entspannen, Ausruhen oder zu Gesprächen bieten, damit beide Seiten nach Phasen der Anspannung auch mal zur Ruhe kommen können.

 

Die Betreuungsperson sollte "Familienanschluss" bieten (auch wenn keine anderen Personen anwesend sind) und das Kind wie ein Familienmitglied behandeln, ihm genau so viel Verständnis, Liebe und Fürsorge entgegenbringen, als wäre es ein eigenes Kind, denn die Verantwortung für ein "Pflegekind" ist genauso groß wie für ein eigens Kind. Das fremde Kind muss auch nicht ausgeschlossen werden, wenn es um Treffen mit Verwandten oder Bekannten geht und es selbst Lust hat, dabei zu sein.

 

Es ist wichtig, dass von Anfang an klare Regeln gelten, dass die Eltern und die Betreuungsperson ihre familiären Gepflogenheiten klären, sich gegenseitig aber möglichst wenig Vorschriften machen, denn einzelne Dinge werden in unterschiedlichen Haushalten nun mal unterschiedlich gehandhabt, und das Kind wird sich bei der Betreuungsperson auch etwas anders verhalten als bei sich zuhause - das ist normal.
 

Computer-Nutzung und Internet

 

Falls die Betreuungsperson dem Kind eine Computernutzung ermöglicht, sollten nur Anwendungen und gewaltfreie Spiele infrage kommen (das ist meine Meinung und wird bei mir auch so gehandhabt - einige "Experten" vertreten jedoch die Meinung, Kinder könnten sich durch "Ballerspiele" gut abreagieren - Sie müssen ggf. selbst wissen, was Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren können - auf jeden Fall aber sollte die Meinung der Eltern respektiert werden!).

 

Für Recherchen zu Hausaufgaben, E-Mails an Freunde usw. kann auch das Internet genutzt werden, sofern die Betreuungsperson sicherstellt, dass nur kindergeeignete Seiten aufgerufen werden. Grundsätzlich sollte der Computer vom Kind nur unter Aufsicht der Betreuungsperson benutzt werden dürfen, damit das Kind das Erlebte auch sofort besprechen und verarbeiten kann (das gilt übrigens auch fürs Fernsehen).
 

Über die Zeitdauer, die am Computer oder vor dem Fernseher verbracht wird (z. B. max. 1 Stunde pro Tag) sollte die Betreuungsperson vorher mit den Eltern sprechen.
Es gibt eine sehr schöne Regel, die dafür sorgt, dass bei aller Liebe für den Computer und das Fernsehen die Bewegung nicht zu kurz kommt:

Man vereinbart mit dem Kind, dass für jede Stunde am Computer mindestens eine Stunde (besser noch: die doppelte Zeit) draußen gespielt wird.
 

Spielzeug

 

Das Kind sollte eigenes Spielzeug mitbringen oder bei der Betreuungsperson deponieren dürfen, zumal die Vorlieben der Kinder sehr unterschiedlich sind und man nicht alles haben kann, was Kinder erwarten.
 

Haustiere

 

Das evtl. Mitbringen von Haustieren durch das Kind sollte unbedingt vorher geregelt werden.
 

Offener Umgang

 

Die Eltern sollten an einem regen Austausch über das tägliche "Treiben" ihres Kindes interessiert sein und sollten sich die Zeit nehmen und regelmäßig mit ihrem Kind über das Erlebte sprechen. So wären sie immer gut und aus erster Quelle informiert und das Kind hätte ein "Ventil" für seine Erlebnisse.

Ebenso sollten auch Betreuungsperson und Eltern (z. B. einmal pro Woche) miteinander reden und gemeinsam das weitere besprechen.

Selbstverständlich haben die Eltern das Recht, Ihr Kind bei der Betreuungsperson jederzeit unangemeldet zu besuchen, um sich vom Wohlergehen Ihres Kindes zu überzeugen.
 

Tagebuch

 

Zur eigenen Sicherheit und zur Information der Eltern sollte die Betreuungsperson über den Umgang mit dem Kind einen Kalender mit kurzen Aufzeichnungen nach Art eines Tagebuches führen, worin besondere Aktivitäten oder Vorkommnisse sowie wichtige Absprachen festgehalten werden. Diese Aufzeichnungen sollten den Eltern auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung stehen.
 

Ehrlichkeit, Vertrauen und Toleranz bei der Erziehung

 

Die Eltern erwarten Vertrauen und Ehrlichkeit von der Betreuungsperson, und sie sollten auch erwarten, dass man mit Ihnen ehrlich über die Verhaltensweise des Kindes spricht, auch wenn diese mal nicht so gut sein sollte.

Die Betreuungsperson sollte sich bemühen, das Verhalten des Kindes ehrlich zu beurteilen, die persönlichen Erziehungsmethoden der Eltern aber auch kritisch hinterfragen und auf deren Wünsche und Vorstellungen eingehen.

 

Die Eltern sollten von häufigen Kontrollanrufen bei der Betreuungsperson oder ihrem Kind absehen, denn sie dienen nicht gerade dem Vertrauensverhältnis, und das Kind wäre dadurch verunsichert.

Falls sich die Eltern nicht absolut sicher sind, dass Ihr Kind bei der Betreuungsperson in guten Händen ist, sollten sie die ganze Sache lieber noch einmal überdenken, denn es geht um das wichtigste, um ihr Kind, und damit sollte man nicht experimentieren.
 

Umfang, Zeiten und Besonderheiten der Betreuung

 

Die Tage und Zeiten der Betreuung des Kindes sollten im voraus abgesprochen werden.

Die Eltern sollten entscheiden und der Betreuungsperson mitteilen, ob das Kind direkt von der Schule zur Betreuung oder erst nachhause und dann zur Betreuung kommt, und ob es dies zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus tut.

 

Die ausdrückliche Zustimmung der Eltern ist notwendig, falls das Kind die Betreuungsperson bei ihren eigenen Unternehmungen begleiten oder im Pkw der Betreuungsperson mitgenommen werden darf (dabei bitte an den evtl. notwendigen Kindersitz - für Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm Körpergröße - denken!).

 

Für beide Seiten sollten Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit als selbstverständlich gelten, denn diese Dinge sind auch im übrigen Leben des Kindes wichtige Voraussetzungen, die gelernt werden müssen.

Falls bereits vereinbarte Betreuungen aus irgend einem Grund ausfallen müssen oder sich deutlich verschieben, sollte man sich dies gegenseitig unverzüglich mitteilen.
 

Beendigung der Betreuung

 

Ideal wäre es, wenn die vereinbarte Betreuung des Kindes von beiden Seiten jederzeit ohne irgendwelche Fristen beendet werden kann, sie sollte aber immer besprochen und möglichst begründet werden, damit keine Missverständnisse entstehen und keine Unsicherheit zurückbleibt.
 

Sollte die Betreuung schon längere Zeit bestehen, wäre evtl. eine allmähliche Reduzierung der Besuche ratsam, damit Ihr Kind nicht so plötzlich herausgerissen und mit einer völlig anderen Situation konfrontiert wird.
 

Vergütung

 

Falls die Betreuungsperson eine Vergütung erwartet, müssen die Einzelheiten dafür unbedingt vorher geregelt werden. (Ich selbst mache die Betreuung aus sozialem Engagement, als Nachbarschaftshilfe, nicht gewerblich und völlig unentgeltlich im Rahmen meiner Freizeit.)
 

Sofern für das Kind Extrakosten entstehen (z. B. Auslagen für Speisen, Getränke, Arbeitsmaterial, Fahr- oder Eintrittsgelder usw.), sollte auch geregelt werden, wie die Erstattung dieser Ausgaben erfolgen soll oder ob dafür eine Pauschale gezahlt werden soll.
 

Haftung und Versicherung

 

Die Eltern können und sollten die Betreuungsperson grundsätzlich von Schadenersatzansprüchen freistellen und ihre Haftung auf das gesetzliche Minimum begrenzen, falls ihr Kind mal einen Nachteil erleiden sollte (die Betreuungsperson muss dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften).

 

Die Eltern sollten dafür sorgen müssen, dass für ihr Kind eine Unfallversicherung besteht, damit im Falle eines Unfalles des Kindes die Folgekosten sofort abgedeckt sind und nicht von der zeitraubenden Klärung einer Haftungsfrage abhängig gemacht werden.

 

Die Eltern sollten unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben, die auch die Haftung für durch Ihr Kind verursachte Schäden abdeckt.

 

Die Betreuungsperson sollte unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben, die eine evtl. Haftung abdeckt. Bei entgeltlicher, also gewerblicher Betreuung ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung erforderlich.
 

Erkrankung / Verletzung / Arzttermine

 

Da es immer mal vorkommen kann, dass das Kind erkrankt oder sich verletzt, benötigt die Betreuungsperson auf jeden Fall eine elterliche Vollmacht für evtl. Arztbesuche, die Namen, Anschriften und Rufnummern der für Kind zuständigen Ärzte sowie sämtliche Angaben zur Krankenversicherung des Kindes bzw. die Versicherungskarte.
 

Im Notfall muss die Betreuungsperson ärztliche Hilfe rufen und die Eltern unverzüglich informieren.
 

Reguläre, planbare Arzttermine, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes sollten in der Regel von den Eltern selbst wahrgenommen werden.
 

Grundsätzliches

 

Nach einem ersten Kontakt sollten sich die Eltern bereits ein Bild von der Betreuungsperson und deren Umfeld machen und sich in etwa vorstellen können, was ihr Kind erwartet (und was man ihm nicht bieten kann). Ganz wichtig ist dabei natürlich, was das Kind selbst darüber denkt, denn es soll sich bei der Betreuungsperson ja möglichst lange wohl fühlen.

 

Sollten die Eltern aus irgend einem Grund ein ungutes Gefühl haben und nicht voll und ganz überzeugt sein, sollten sie ehrlich absagen und keine Teillösungen oder Kompromisse akzeptieren, sondern Ihrem Kind die Belastung durch einen evtl. späteren Abbruch oder Wechsel zu einer anderen Person ersparen.

 

Bevor man überein kommt, dass die Betreuungsperson das Kind bei sich betreut, müssen sich alle Beteiligten persönlich kennen lernen, die gegenseitige Sympathie muss stimmen und wichtige Dinge, die das Kind betreffen, wie Fernsehen, Computerspiele, Genuss von Getränken, Speisen und Süßigkeiten u. a. müssen besprochen und geklärt sein.

 

Das erste persönliches Treffen sollte dort stattfinden, wo das Kind später auch betreut wird. So können sich die Eltern am besten einen ersten Eindruck über das Umfeld und die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung machen.

 

Bei diesem Treffen können dann auch Fragen zu wichtigen Themen geklärt werden, wie z. B. Trink- und Essgewohnheiten, Klärung der gesundheitlichen Situation (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten), Vorlieben und Interessen aber auch Abneigungen des Kindes, Gestaltung der Zusammenarbeit usw.

 

Sollte sich herausstellen, dass die Erziehungsvorstellungen und der Umgang mit dem Kind so unterschiedlich sind, dass kein Einklang zu erzielen ist, sollte die Betreuungsperson die Betreuung des Kindes nicht übernehmen, denn das Kind würde auf Dauer darunter leiden, weil es selbst noch nicht erkennen kann, was richtig ist und wem es glauben soll.
 

Schriftliche Vereinbarung

 

Alle wichtigen Absprachen zwischen Betreuungsperson und Eltern bezüglich der Betreuung des Kindes sollten in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, um sich gegenseitig abzusichern.
 

Ein Muster für eine solche Vereinbarung habe ich hier hinterlegt.
 

 


 
 
Dies waren jetzt eine Menge Meinungen und Empfehlungen, und so mancher wird vielleicht davor zurückschrecken, das alles umzusetzen.
 

Wer aber grundsätzliche Probleme von vornherein vermeiden will, sollte sich zu einer entsprechenden Vereinbarung mit den Eltern durchringen, bevor mit der Betreuung begonnen wird (ich weiß aus Erfahrung, wovon ich spreche!).

 

Schließlich können die Eltern an dem Aufwand, den eine Betreuungsperson treibt, auch erkennen, dass diese den Umgang mit ihrem Kind sehr ernst nimmt und das nicht "nur so nebenbei" erledigt.

 

Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen und dem betreffenden Kind
viel Freude und eine lange, schöne Zeit mit seinem erwachsenen Partner!

(Diese Seite wurde
zuletzt geändert
am 11.08.2011)

...

 

Was mich brennend interessiert:   Wie gefallen Ihnen meine Seiten und Themen?
Bitte haben Sie Mut, äußern Sie sachliche Kritik, machen Sie Vorschläge,

schreiben Sie mir Ihre Gedanken!   -   Herzlichen Dank im voraus.

 


 
~ ~ ~ © Thomas W. H. Koppermann, Hamburg ~ ~ ~