Thomas W. H. Koppermann, 23881 Bälau, präsentiert:

 

Bilder aus

 

 

(letzte Änderung: 06.07.2015)

 


 

Die Badestelle am Ritzerauer (Nusser) See

 

Der für mich nächst gelegene Badesee ist der Nusser See / Ritzerauer See an der K 26 zwischen Nusse und Ritzerau

(der See gehört zur Gemeinde Ritzerau, liegt aber nahe dem Ortsrand von Nusse).

 

Hier gibt es einen kleinen, schattigen Parkplatz* mit einer kleinen Badestelle direkt daneben,

die von den Einheimischen (inoffiziell!) als "Hundestrand" bezeichnet und benutzt wird.

(* Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich an der Kirche; von dort führt ein Fußweg ca. 280 m durch die Felder zum See.)

 

Die schönere Haupt-Badestelle befindet sich in ca. 190 m Entfernung vom Parkplatz, bietet eine relativ große Liegewiese

mit wenigen schattigen Stellen, einen kleinen Sandstrand mit Nichtschwimmerbereich, jedoch keine Badeaufsicht.

 

Außerdem gibt es einige Bänke, bei der Liegewiese einen Kletter- und Rutschenturm für die Kinder

(Achtung: bei starker Sonne Verbrennungsgefahr aufgrund starker Erhitzung der Metall-Rutschfläche!),

einen (leider ungepflegten) Unterstand, ein mobiles Toilettenhäuschen (immer noch besser als gar keine Toilette)

und in ca. 35 m Entfernung vom Ufer eine Badeplattform, die allerdings meist voller Vogelkot ist, keine Leiter hat

und daher kaum vernünftig benutzbar ist. Hier gibt es dringenden Verbesserungsbedarf.

 

Das Wasser ist klar, der Seeboden fällt nach dem flachen Nichtschwimmerbereich tief ab.

 

Im Bereich des Zugangsweges vom Parkplatz, der Liegewiese und der Badestelle gilt Hundeverbot!

Leider gibt es sehr viele unvernünftige Egoisten, die sich trotz deutlicher Beschilderung nicht daran halten,

und gerade diese Bereiche für wiederholte, ausgiebige Spaziergänge mit ihren (oft unangeleinten) Hunden aufsuchen

und, wenn man sie höflich darauf anspricht, mit dummen Äußerungen oder Beleidigungen reagieren.

Ich meine dazu: Es gibt hier auf dem Lande so viele Wege und Alternativen zum "Gassi-Gehen", dass man

mit seinen Vierbeinern nicht dort lang laufen muss, wo sich Menschen ins Gras legen oder Kleinkinder im Sand spielen!

Und: Wenn eine Gemeinde ein Hundeverbot ausschildert, dann muss sie sich auch um dessen Einhaltung bemühen

und nötigenfalls harte Strafen verhängen, damit die betreffenden Hundehalter lernen,

dass die Tierhaltung mit Verantwortung für die Allgemeinheit verbunden ist.

 

(Bilder folgen noch)

 


 

     

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